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M-LOCKS BV registriert als Bekannter Versender

Auf Grund neuer EU-Richtlinien zur Sicherheit von Luftfrachtsendungen vom 01. Januar 2011 hat M-Locks die Registrierung als Bekannter Versender beantragt.
M-Locks hat hierfür eine firmeninterne Arbeitsvorschrift entwickelt und ihre Mitarbeiter nahmen an einem Luftfrachtsicherheits-Seminar teil.
Die Militär-Polizei ist beauftragt zu kontrollieren, ob diese EU-Richtlinien beachtet werden.
 
M-LOCKS BV ist nun amtlich registriert als Bekannter Versender. Das bedeutet, dass alle  Luftfrachtsendungen nach EU-Richtlinien versandt werden.